Unser Ziel ist stets die möglichst rasche und diskrete Erledigung Ihrer Strafsache schon im Ermittlungsverfahren, also die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung. In vermeintlich kleinen Strafsachen verteidigen wir Sie genauso engagiert und zielstrebig wie in Umfangsverfahren. Die besonderen Herausforderungen in öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren sind wir gewohnt.
In geeigneten Fällen kann das individuell definierte Verteidigungsziel konsensual umgesetzt werden. Ansonsten scheuen wir nicht die Konfrontation mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten. Wir legen Wert auf eine konsequente und nachhaltige Vertretung der Interessen unserer Mandanten.
In Krisensituationen wie Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft intervenieren wir unverzüglich, selbstverständlich auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Sofern Sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in die Bundesrepublik einreisen können, suchen wir Sie im Ausland auf.
In umfangreichen Strafverfahren mit mehreren Beschuldigten sind wir routiniert, kompetente Verteidigerteams zusammenzustellen und deren Tätigkeit zu koordinieren.
Wir erläutern Ihnen einfühlsam und verständlich – aber nicht verharmlosend – die jeweilige Verfahrenssituation, legen Ihnen die Optionen Ihrer Verteidigung dar und zeigen Ihnen die erforderlichen Schritte auf. Dabei gehen wir auch auf Ihre nachvollziehbaren Sorgen außerhalb des Strafverfahrens ein.
Wir werden auch als Zeugenbeistand tätig und unterstützen Sie bei der Erstattung von Strafanzeigen.
Die Fokussierung auf das Strafrecht betrachten wir als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung. Daher beraten wir Sie ausschließlich in strafrechtlicher Hinsicht, wobei wir natürlich außerstrafrechtliche Belange im Blick haben. Wenn Sie Beratungsbedarf in anderen Rechtsgebieten haben, vermitteln wir Ihnen besonders qualifizierte Rechtsanwälte, mit denen wir kooperieren.